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\title{Vorlesung: Technik, Wirtschaft und Gesellschaft}
\author{Leistungsnachweis 3: Der menschliche Körper als\\Einsatzraum moderner Medizintechnik\\
Marek Kubica (Matr. Nr.: 3605953)}
\date{30.01.2010}


\begin{document}

\maketitle
\tableofcontents
\newpage

\section{Der Beginn des Lebens}

Der wohl traditionellste Ansatz den Beginn des Lebens zu definieren ist die
Geburt. Mangels medizinischen Verständnisses ist dieser Definitionszeitpunkt
sehr natürlich, weil einfach beobachtbar. Auch heute noch gilt der Geburtstag
als ein besonderer Tag, an dem man Teil des Lebens auf der Erde wurde.

Der medizinische Fortschritt führte dazu dass die biologischen Vorgänge viel
besser verstanden wurden, so dass eine Neubewertung des Zeitpunktes an dem das
Leben beginnt notwendig wurde. So könnte man als Beginn des Lebens die
Befruchtung im Körper der Mutter ansehen.

Schließlich bietet die moderne Medizin durch In-Vitro Fertilisation (IVF) die
Möglichkeit der Befruchtung außerhalb des des Mutterkörpers, was natürlich zu
gewissen ethischen Komplikationen bei den Eltern führen kann als dass sie an
Bedeutung für das Kind verlieren.

Die aktuelle rechtliche Lage in Deutschland wird vom Embryonenschutzgesetz
geregelt.  So definiert § 8 des Embryonenschutzgesetzes~\cite{eschg} den Beginn
des menschlichen Lebens ab dem Zeitpunkt an dem die weibliche Eizelle mit dem
Spermium verschmilzt (Kernverschmelzung). Dabei ist jedoch zu beachten dass es
sich um eine entwicklungsfähige Zelle handeln muss, d.h. dass spätestens nach
Ablauf von vierundzwanzig Stunden ersichtlich sein muss dass die Zelle sich
weiter Teilen kann und schließlich zu einem Individuum werden kann.

\section{Drei ethische Analysen deutscher Regelungen}

\subsection{§ 1 ESchG}

Dieser Paragraph des deutschen Gesetzes ist dafür Gedacht die Würde der
Menschen zu bewahren, indem es verboten wird, dass Leihmütter ein fremdes Kind
austragen (dabei wird im Gesetzestext von Ersatzmutter gesprochen). Dieses
Verbot der Leihmutterschaft bezieht sich natürlich nur auf künstliche
Befruchtung und Einsatz von Embryonen, nicht jedoch wenn die Eizelle von der
austragenden Frau stammt und sie mit dem Sperma des Mannes inseminiert wurde.

\subsection{§ 2 ESchG}

Mit diesem Paragraphen soll verhindert werden dass es zum Missbrauch von
Embryonen kommt. Paragraph 8 besagt dass Embryonen ja schon ab der Befruchtung
Menschen sind, somit steht ihnen die vom Grundgesetz garantierte Menschenwürde
zu. So dürfen Embryonen vor der Geburt nur entnommen werden um sie zu erhalten
(falls ihr überleben im Körper der Mutter nicht sichergestellt ist), nicht
jedoch zu anderen zwecken. Eine Verwendung des Embryos als Zellhaufen ist somit
verboten.

\subsection{§ 6 ESchG}

Der Paragraph 6 des Embryonenschutzgesetzes untersagt das Klonen von Menschen.
Der Hintergrundgedanke ist ein Schutz der Menschen vor ungewollten
Implekationen des Klonens. Denn obwohl etwa ein verstorbener Mensch geklont
werden könnte ist es nicht natürlich nicht so dass der neue, geklonte Mensch
die gleiche Person ist wie der Verstorbene. Der Klon, der ja durchaus ein
Mensch ist und Menschenwürde besitzt wäre somit Zeitlebens als schlechte Kopie
des ursprünglichen Menschen gebrandmarkt.

Ein weiterer Aspekt ist die Möglichkeit einer Generation durch zahlreiches
Klonen ihr Erbgut auf ewig zu erhalten und zukünftige Generationen schlichtweg
zu verhindern~\cite{tp}. Diese Idee hat gewisse Ähnlichkeiten mit einer Art
unsterblichkeit einer Gesamtpopulation und ist sogar in der Biologie als
Genetic equilibrium~\cite{equi} bekannt. Die hypothetischen Implikationen eines
solchen Zustandes wurden inzwischen sogar in Spielfilmen wie ``Die Insel''
verarbeitet.

\section{Kodifizierung gesellschaftlicher Normen}

Die technischen Möglichkeiten führten zu einem unklaren Begriff von Mutter und
Vaterschaft. So zerfällt die Rolle der Mutter in drei verschiedene: Leihmutter,
Tragemutter und Ersatzmutter~\cite{hofmann}. Die Gesellschaft sieht jedoch
keinen Platz für drei Mutterrollen vor. So definiert das Zivilrecht die Mutter
als die Frau die das Kind geboren hat~\cite{leihmutter}. Analog dazu führen die
technischen (und durch die Möglichkeit der Scheidung auch gesellschaftlichen)
Möglichkeiten ebenfalls zum Zervall der traditionellen Vaterrolle in
Zeugungsvater, Zahlvater und Ziehvater deren Rechte und Pflichten natürlich auf
gewisse Weise verteilt werden müssen.

\section{Begründung internationaler Differenzen gesetzlicher Bestimmungen}

Die im internationalen Vergleich strengeren Gesetze in Deutschland sind
sicherlich mitunter durch das Regime der Nationalsozialisten begründet. Deren
Rassenlehre und die bewunderung alles arischen und ``starken'' führte zur
Verfolgung von nicht-Ariern aber auch zur Diskriminierung von Behinderten, die
sich bis hin zur ``Euthanasie'' erstreckte.

Die Selektionsmöglichkeiten durch In-Vitro-Fertilisation und Gendiagnostik
wären direkt geeignet möglichst ``perfekte'' Kinder zu zeugen die, ausreichende
Zahl vorrausgesetzt in Zukunft zur Diskrimination von ``normalen'', nicht
speziell genetisch selektierten Kindern führen könnten. Eine ähnliche Dystopie
wird im Film ``Gattaca'' vorgestellt.

\renewcommand{\refname}{Quellenverzeichnis}

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\addcontentsline{toc}{section}{Quellenverzeichnis}

\begin{thebibliography}{999999999999999999999}

  \bibitem[ESchG]{eschg} <\url{http://bundesrecht.juris.de/eschg/__8.html}>
  \bibitem[Leihmutter]{leihmutter} <\url{http://de.wikipedia.org/wiki/Leihmutter}>
  \bibitem[Telepolis]{tp} <\url{http://www.heise.de/tp/r4/artikel/4/4824/1.html}>
  \bibitem[Equi]{equi} <\url{http://en.wikipedia.org/wiki/Genetic_equilibrium}>
  \bibitem[Eugenics]{eugenics} <\url{http://en.wikipedia.org/wiki/Liberal_eugenics}>
  \bibitem[Hofmann]{hofmann} Hofmann, Heidi, Reproduktionstechnologien bedeuten
    soziokulturelle Veränderungen - Eine Skizze, in: Jutta Weber und Corinna Bath
    (Hg.), Turbulente Körper, soziale Maschinen. Feministische Studien zur
    Technowissenschaftskultur, Opladen 2003, S. 235-250.

\end{thebibliography}

\end{document}
